Eine Patientenverfügung garantiert dir individuelle Selbstbestimmung und persönliche Integrität in gesundheitlichen Krisensituationen. Sie regelt unter anderem:
Die Patientenverfügung ist ein Ausdruck deines Selbstbestimmungsrechts und soll dir ermöglichen, dein Lebensende in Würde und deiner individuellen Lebensführung entsprechend zu erfahren.
Eine Generalvollmacht garantiert dir in Krisensituationen den Fortbestand deines Willens. Unter anderem regelst du in deiner Generalvollmacht:
Wenn du jetzt denkst, dass die von dir ausgewählte Person alles entscheiden kann, dann sei beruhigt, die Generalvollmacht gilt nicht bei den sogenannten „höchstpersönlichen“ Entscheidungen. Dazu gehören zum Beispiel dein Testament oder das Heiraten. Auch, wenn jemand Immobiliengeschäfte in deinem Namen mit der Generalvollmacht abschließen wollen würde, ist dies nur möglich, wenn du deine Generalvollmacht noch einmal zumindest notariell beglaubigen hast lassen.
Auf beide Dokumente wird in ernsten Situationen zurückgegriffen und sie dienen als Leitfaden für Entscheidungen mit teilweise weittragenden Folgen.
Beachte also bitte folgende Punkte bei oder vor dem Erstellen:
Die Patientenverfügung und auch die Generalvollmacht müssen auffindbar sein (nicht in einem Tresor verschlossen), sonst können sie nicht ihre volle Wirkung entfalten.
Wenn du Fragen hast, scheue dich nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten dich gerne und helfen dir beim Erstellen deiner individuellen Patientenverfügung und Generalvollmacht weiter.
Hier erhältst du eine kostenlose Vorlage zum Erstellen deiner eigenen Patientenverfügung.
Lies dir bitte vor dem Ausfüllen der Formulare die inkludierten Infoblätter durch!
Kanzlei Wittmer
Marienring 12
und Ostring 29
76829 Landau in der Pfalz